Rechtsprechung
FG Bremen, 25.10.2001 - 101108K 1 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,33185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus FG Bremen, 25.10.2001 - 101108K 1
Der Senat kann die Feststellung, daß die Klägerin die 400.000,-- DM schenkweise erhalten hat, auch nicht nach den Regeln treffen, die die Rechtsprechung (aus dem Gesetz) für die Fälle entwickelt hat, in denen die mangelnde Sachaufklärung darauf beruht, daß der Rechtssuchende abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten verletzt hat, die ihm gerade zu dem Zweck auferlegt sind, derartige Mängel zu vermeiden (BFH Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl. II 1989, 462).Auch daraus, daß die Klägerin in der Steuererklärung die unentgeltliche Zuwendung des Sparkassenbrief-Depots nicht angegeben hat, womit sie jedenfalls objektiv ihre Mitwirkungspflicht bei der Feststellung dieses Sachverhalts verletzt hat, würde zwar wenn es darauf ankäme zur Minderung der Aufklärungspflicht des Finanzamts und des Gerichts nach den in BFHE 156, 38 genannten Maßgaben führen.
- BFH, 17.10.2001 - I R 103/00
Veranlagungszeitraum
Auszug aus FG Bremen, 25.10.2001 - 101108K 1
Sie führt jedoch nicht dazu, daß eine entsprechende Verletzung der Verpflichtung, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, auch für andere Sachverhalte, hier also für den Geldabfluß von 400.000,-- DM bei G. festgestellt oder unterstellt werden könnte (BFH Urteil vom 7. Dezember 1994 I R 24/93, BFHE 176, 383, BStBl. II 1995, 507 und Urteil vom 17. Oktober 2001, I R 103/00, DB 2001, 2474 zu I 2 d, jeweils m. w. N.). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Bremen, 25.10.2001 - 101108K 1
Eine genaue Feststellung ermöglicht die Schätzung eben nicht (BFH ständige Rechtsprechung, Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl. II 1986, 226 m. w. N.). - BFH, 07.12.1994 - I R 24/93
Zur Erhebung der Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer nach §§ 40, 40 …
Auszug aus FG Bremen, 25.10.2001 - 101108K 1
Sie führt jedoch nicht dazu, daß eine entsprechende Verletzung der Verpflichtung, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, auch für andere Sachverhalte, hier also für den Geldabfluß von 400.000,-- DM bei G. festgestellt oder unterstellt werden könnte (BFH Urteil vom 7. Dezember 1994 I R 24/93, BFHE 176, 383, BStBl. II 1995, 507 und Urteil vom 17. Oktober 2001, I R 103/00, DB 2001, 2474 zu I 2 d, jeweils m. w. N.).